Wir erstellen Ihren Energieausweis!

Sie wollen Ihre Immobilien verkaufen oder vermieten? Dann brauchen Sie vermutlich einen neuen Energieausweis
(s. FAQ – Energieausweis).

Die Übergabe eines Energieausweises bei Vermietung oder Verkauf ist Pflicht. Das stand schon seit Jahren in der EnEV (Energie-Einsparverordnung) und wurde nun auch im GEG (Gebäude-Energie-Gesetz) übernommen bzw. konkretisiert. Der Energieausweis soll dem Käufer oder Mieter die Möglichkeit geben, sich über die zu erwartenden Energiekosten des Gebäudes schon im Vorfeld zu informieren. Diesem sicher lobenswerten Ansatz folgend, weist der Ausweis den Energiebedarf (oder Verbrauch -> s. FAQ) des gesamten Wohngebäudes aus. Bei gemischt genutzten Gebäuden, also gewerbliche Nutzung z.B. im Erdgeschoss und wohnliche Nutzung in den übrigen Etagen müssen auf Grund unterschiedlicher Berechnungsansätze meist zwei Energieausweise erstellt werden.


Wir besichtigen das Gebäude und kommen zu Ihnen vor Ort!

Sie brauchen nichts weiter zu tun als die notwendigen Unterlagen bereit zuhalten.

Grundlage für das Rechenmodell sind die aktuellen Grundrisse und Schnitte des Gebäudes. Diese sind meist zusammen mit der Baubeschreibung in den Bauantragsunterlagen abgeheftet. Sie haben keine Unterlagen? Kein Problem, wir kennen die Wege zum jeweiligen Bauarchiv und können mit Ihrer Vollmacht hier fündig werden. Im Rahmen des Besichtigungstermins vor Ort können wir auch das eine oder andere Maß noch überprüfen und uns ein Bild von der Anlagentechnik machen. Vielleicht haben Sie sogar das Schornsteinfegerprotokoll zur Hand, dann geht‘ schneller. Übrigens: Der Energieausweis ist auch die Basis für eine spätere Berechnung von Modernisierungen.
Rufen Sie uns gerne an -> (Hier geht‘s zum Kontakt)

Wir prüfen auch mögliche Modernisierungsmaßnahmen!